Recht der Schulen in freier Trägerschaft Hinweise zur Anzeige von Lehrkräften Veröffentlicht von Alexander Wagner Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres müssen Träger freier Schulen in Sachsen ihre Lehrkräfte anzeigen. Wir haben dazu einige Hinweise zusammengestellt: Anzeige von Lehrkräften im Lichte der SächsFrTrSchulVO Bei Fragen rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin. Teilen mit: Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Gefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …