Das neue sächsisches Schulgesetz enthält eine Regelung zum Kinder- und Jugendschutz für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Dazu haben wir Ihnen hier einige Hinweise zusammengestellt:
Falls Sie dazu Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.