Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes

In meinem Beitrag vom 11.09.2019 habe ich auf die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe hingewiesen.

Inzwischen ist die Entscheidung in der Rechtsprechungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes abrufbar. Sie finden Sie hier:

https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/16A891.U01.pdf

Rechtsfolge dieser Entscheidung ist die Unwirksamkeit sämtlicher Bescheide der Stadt Leipzig zur Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe seit dem Jahr 2014 bis zum Beschluss und der Veröffentlichung einer neuen Satzung. Wenn Sie also noch heute Bescheide der Stadt Leipzig zur Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe erhalten, erheben sie rechtzeitig Widerspruch, damit Sie auf der Grundlage der bisher von der Stadt Leipzig erlassenen Satzung keine Zahlung leisten müssen.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an mich wenden.