Neues Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen verabschiedet

Am 08.07.2015 hat der sächsische Landtag ein neues Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen verabschiedet. Es ergeben sich weitreichende Änderungen, diese beziehen sich nicht nur auf die Finanzierung der Schulen.

Für Schulträger wichtig ist die Veröffentlichung der Prognose für die Schüler Ausgaben setzte für das Schuljahr 2015/16 hier: http://www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/2015_07_09_prognose_schuelerausgabensaetze_sj2015_2016.pdf

Sobald das Gesetz verkündet ist, werden wir hier sicherlich den einen oder anderen wichtigen Hinweis geben. Auch die Rechtsverordnungen im Nachgang zu dem Gesetz müsse noch erlassen werden. Sie sind für Schulträger auch von erheblicher Bedeutung und gestalten die Regelungen aus.

Wenn Sie jetzt schon Fragen zum neuen Gesetz haben, melden Sie sich einfach in den nächsten Tagen bei uns.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Alexander Wagner