Unser Angebot für Schulen in freier Trägerschaft

Seit mehr als 10 Jahren bin ich auf das Recht der Schulen in freier Trägerschaft spezialisiert. Inzwischen kann ich auf eine Vielzahl von Beratungen zu typischen Rechtsfragen und die Vertretung von Schulträgern gegenüber Behörden und Gerichten zurückgreifen. Dies umfasst:

  • Verfahren zur Genehmigung und Anerkennung von Schulen gegenüber dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) und den Verwaltungsgerichten;
  • Klärung von Schulgeldansprüchen gegenüber Eltern bzw. Schülern inklusive gerichtlicher Durchsetzung;
  • Beratungen zur Erstellung und Anpassung von Schulverträgen;
  • arbeitsrechtliche Fragen zu den besonderen Rechtsfragen bei der Beschäftigung von Lehrkräften;
  • Beratung und Regelgestaltung zu Fragen des Schutzkonzeptes, des Datenschutzes, des Hinweisgeberschutzgesetzes und weiteren schulinternen Abläufen;
  • Gestaltung und Beratung der Trägerstruktur (Vereine, gGmbH, Genossenschaften).

Dabei kommt mir meine nun 20-jährige Erfahrung aufgrund meiner geschäftsführenden Tätigkeiten für einen evangelischen Schulträger zugute. Außerdem bin ich seit mehr als 10 Jahren in diesem Gebiet auch referierend tätig, z. B. auf Veranstaltungen der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Weiter gestalte ich für diese Schulen das Rechtswiki, ein elektronisches Nachschlagewerk für das Schulrecht in Sachsen.


Für Träger freier Schulen biete ich eine telefonische Beratung zu den oben genannten Rechtsbereichen an, soweit

  • sich die Anfrage ohne die Übersendung bzw. Prüfung von Dokumenten klären lässt,
  • in einem einzelnen Telefongespräch erfolgt und
  • ein Zeitraum von bis zu 20 Minuten nicht überschritten wird.

Weitergehende Beratungen erfolgen zu meinem üblichen Stundensatz.

Sie erreichen mich:

Telefonisch unter 034203 553200 oder per E-Mail: kanzlei@anwalt-wagner.de !