Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und juristischen Personen des Privatrechts hat das Handelsrecht eine besondere Bedeutung. Es regelt Grundsätze der Vollmacht, der Prokura, der Firmierung, der Bilanzierung und auch der Verträge für Unternehmen. Damit im Zusammenhang steht das Gesellschaftsrecht, also Fragen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, zu Handelsgesellschaften (OHG oder KG) sowie zu juristischen Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Genossenschaft (e.G.).
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