Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsklausel
Bundesarbeitsgericht, Urt.v. 08.12.2010, Az. 10 AZR 671/09
Das Bundesarbeitsgericht teilt zu seiner gestrigen Entscheidung mit, dass trotz einer allgemeinen Vorbehaltsklausel durch die regelmäßige Zahlung von Weihnachtsgeld aufgrund der sogenannten betrieblichen Übung ein Anspruch für die Folgejahre entstehen kann.
Ein sogenannter „Freiwilligkeitsvorbehalt“ im Arbeitsvertrag muss klar und verständlich formuliert sein, um einen zukünftigen Anspruch auszuschließen. Die Vorbehaltsklausel stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar und darf daher nicht mehrdeutig formuliert sein.
Beachtenswert ist die Schlussfolgerung des Gerichts, dass der vorbehaltene Widerruf einen Anspruch voraussetzt, was zur Unklarheit der Klausel führt.
Arbeitgebern ist daher zu raten, ihre Arbeitsverträge auf mehrdeutige Vertragsklauseln zu überprüfen.
Herr Rechtsanwalt René Hobusch steht Ihnen dazu gern beratend zur Verfügung.
