Widerspruch gegen Google Street View richtig einlegen
Bürger können auch schon vor der Veröffentlichung widersprechen
Unbeschadet der aktuellen politischen Diskussionen beabsichtigt das Internetunternehmen Google, zum Jahresende Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte, darunter auch die mitteldeutschen Städte Leipzig und Dresden, in seinem Geodateninformationssystem Google Street View zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Bilder stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar.
Betroffene Bürger können bereits jetzt Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder ihrer Person, ihrer Pkw, des Wohnhauses, Gartens, der Wohnung oder des Ladengeschäfts einlegen.
Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt, im Widerspruch das Gebäude zusätzlich zur Adresse genau zu beschreiben, damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. So sollten zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten benannt werden.
Der Widerspruch ist per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Post möglich. Der Widerspruch ist dann an die Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg zu richten.
Einen Musterwiderspruch finden Sie auf der Homepage des Bundesverbraucherministeriums unter http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/MusterwiderspruchGoogleStreetview-Word.html .
Da auch Sammelwidersprüche möglich sind, haben in Leipzig die Stadtratsfraktionen der FDP und von Bündnis90/Die Grünen die Verwaltung aufgefordert, Listen für Sammelwidersprüche auszulegen, in die sich betroffene Bürger eintragen können. Hierüber muss noch der Stadtrat einscheiden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt René Hobusch und Rechtsanwalt Alexander Wagner
