Seit 29.11.2010 gilt neue Winterreifenpflicht
Verstoß kostet 40,00 € Bußgeld, mit Behinderung sogar 80,00 €
Der Bundesrat hat am 26.11.2010 den Weg für eine bußgeldbewährte Winterreifenpflicht für Autofahrer freigemacht.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40,00 €, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer in Höhe von 80,00 €.
Als Winterreifen gelten neben Reifen mit dem Alpine-Symbol alle Reifen mit dem M+S Symbol, für Matsch und Schnee, und auch Ganzjahresreifen.
Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen. Die Automobilclubs empfehlen mindestens 4 Millimeter.
Einen fest vorgeschriebenen Zeitraum, in welchem mit Winterreifen zu fahren ist, gibt es nicht. Wer sein Auto mit Sommerreifen lediglich parkt, begeht noch keinen Verstoss.
Daneben kann das Fahren ohne Winterreifen zu Einbußen beim Versicherungsschutz führen. So kann der Kaskoversicherer im Schadensfall seine Leistungen kürzen.
Die Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem im Sommer das OLG Oldenburg die alte Vorschrift für zu unbestimmt und damit verfassungswidrig erklärt hatte. Ob die Neuregelung bestand hat, bleibt abzuwarten.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt René Hobusch gern zur Verfügung.
