Musikalbum über ihren Internetanschluss zum Herunterladen verfügbar gemacht ?
Erhebliche Zunahme von Abmahnungen in und um Leipzig
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen von Mandanten, die Schreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH erhalten haben. Ihnen wird vorgeworfen, ein Musikalbum über ihren Internetanschluss zum Herunterladen verfügbar gemacht und damit das Urheberrecht verletzt zu haben. Den Mandanten wird vorgeschlagen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleich abzuschließen, bei dem sie einen Betrag von 1.200,00 € an die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte zahlen sollen.
Gegen dieses Vorgehen haben wir erhebliche Bedenken. Die abzugebende Unterlassungserklärung ist pauschal gehalten und bezieht sich nicht auf den konkreten Tatvorwurf. Dem angebotenen Vergleich werden nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Angaben zur Höhe des entstehenden Anwaltshonorars und des entstehenden Schadensersatzanspruch bei Nichtabschluss des Vergleiches zugrunde gelegt.
Außerdem gehen wir davon aus, dass der Tatvorwurf der Grundlage entbehrt. Anhand der mitgeteilten Daten, die einen Tatvorwurf begründen sollen, läßt sich die Verfügbarmachung eines Musikalbums zum Herunterladen über den Internetanschluss des jeweiligen Mandanten nicht nachvollziehen.
Bei Unterzeichnung der von der Kanzlei Rasch vorgeschlagenen strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht deshalb die Gefahr, dass eine Verpflichtung ohne hinreichende Grundlage eingegangen und außerdem wiederholt Inanspruchnahmen erfolgen, die sich nicht auf den jeweils konkreten Fall beziehen.
Wir empfehlen Ihnen in solchen Angelegenheiten daher dringend, anwaltlichen Rat einzuholen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Alexander Wagner
