Lizenzbedingungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Vielfach treten an uns kleine und mittlere Unternehmen heran, um ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen zu lassen. Gerade bei kleineren Softwareunternehmen, die also eigene Software herstellen oder auch nur vertreiben, finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann ganz oft auch Regelungen zur Nutzung von Software, also Lizenzbestimmungen.
Das ist so lange kein Problem, wie es sich nur um Software handelt, die dass jeweilige Unternehmen ausschließlich selbst hergestellt hat.
In der Praxis ist diese jedoch sehr oft so, da gerade aufgrund der Verfügbarkeit von Open Source Software die Unternehmen zum Teil fremde Software nutzen beziehungsweise in ihre Programme einbinden. Wir haben in unserer Kanzlei im Jahr 2009 für ein Unternehmen Open-Source-Lizenzen überprüft. Dabei hat sich ergeben, dass diese zum Teil auf sehr unterschiedliche Weise die Weitergabe der Lizenzen erfordern beziehungsweise einschränken. Diese Problematik führt dann dazu, dass nicht ohne weiteres einfach eigene Lizenzbestimmungen genutzt werden können.
Wir empfehlen Ihnen daher, solche Bestimmungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dringend zu überprüfen. Einerseits können sie ansonsten gegen die Lizenzbestimmungen der von ihnen genutzten Software verstoßen und zum anderen ergeben sich auch Verstöße gegen die Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Alexander Wagner
