Keine Kostenerstattung für regionale Chemotherapie
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine regionale Chemotherapie zu übernehmen. Bei der regionalen Chemotherapie handele es sich um eine nicht allgemein anerkannte Therapieform, deren Kosten nicht erstattungsfähig seien. Daher könne die entstandenen Kosten für die Behandlung in einer nicht zugelassenen Privatklinik nicht auf die Versichertengemeinschaft abgewälzt werden.
LSG Baden-Württemberg Az.: L 5 KR 2035/09
Mitgeteilt von RA Thomas Wagner
