Grundsatzurteil des BAG zur Nutzung von Dienstfahrzeugen durch Arbeitnehmer

In dieser aktuellen Entscheidung setzt sich das Bundesarbeitsgericht mit der Problematik der Überlassung und Nutzung von Firmen-PKW auseinander. In dem entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit einer Widerrufsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Arbeitgebers, wonach die Gebrauchsüberlassung „aus wirtschaftlichen Gründen“ widerrufen werden kann“. Das BAG entschied, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmen-PKW nicht aus „wirtschaftlichen Gründen“ entziehen darf und eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist.

BAG, Urt. v. 13.04.2010 – 9 AZR 113/09

 

mitgeteilt von Rechtsanwalt Thomas Wagner

 

BAG, Urt. v. 13.04.2010 – 9 AZR 113/09

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