Geschwindigkeitsmessungen mit „ProViDa“ und „ESO-Es 3.0“ fehlerhaft
Wie die BILD, Ausgabe Dresden, am 15.03.2010 berichtet, hat Innenminister Markus Ulbig angeordnet, dass alle Videosysteme vom Typ „ProViDa“ aus allen Fahrzeugen zur Geschwindigkeitsüberwachung auszubauen sind.
Grund dafür ist offenbar eine fehlende
amtliche Genehmigung für eingebaute Ersatzteile durch die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Die Messungen werden daher von
sächsischen Gerichten nicht mehr akzeptiert.
Als Ersatz soll das System ESO-ES 3.0 dienen. Doch auch dieses misst fehlenhaft, wie die BILD, Ausgabe Leipzig, am 16.03.2010 berichtet. Aufgrund eines Softwarefehlers wird nicht der gesamte Messbereich angezeigt, so dass nicht auszuschließen ist, dass auch ein anderes als das betroffene Fahrzeug gemessen wurde.
Zuletzt hatte auch das Amtsgericht Grimma entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen mit Überwachungsanlage vom Typ ESO nicht verwertbar sind, da für sie auch die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Videoüberwachung gelten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt René Hobusch
