EuGH kippt die deutschen Kündigungsfristen

Gemäß § 622 BGB werden bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. Am 19. Januar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass diese Altersgrenze bei der Berechnung der Kündigungsfristen eine Diskriminierung wegen des Alters darstellt und damit unwirksam ist.
Die Entscheidung hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Berechnung von Kündigungsfristen. Alle anderen bestehenden Regelungen, insbesondere auch in Arbeitsverträgen, die Leistungen von einem gewissen Alter abhängig machen sind jetzt zu überprüfen.

EuGH Rechtssache C-555/07

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thomas Wagner  

EuGH Rechtssache C-555/07

Schnellsuche

Suchbegriff

Menü