Diskriminierung bei vermuteter Behinderung
Das Bundesarbeitsgericht setzt sich in diesem Urteil mit der Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( AGG) auseinander. Danach besteht eine Benachteiligung eines Beschäftigten schon dann, wenn ein Diskriminierungsmerkmal nur angenommen wird. Daher ist Vorsicht geboten mit Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Bewerbungsgesprächen. Diese können nämlich darauf schließen lassen, das hier nach einer vorliegenden Behinderung gefragt wird.
BAG,
Urteil v. 17.12.2009 – 8 AZR 670/08
Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Thomas Wagner
