Anteilige Übertragung von Zahlungsansprüchen ist möglich
BGH, Urteil vom 23.04.2010, AZ: LwZR 15/08
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel über die anteilige Übertragung von Zahlungsansprüchen in einem Pachtvertrag rechtmäßig ist. In dem Fall hatte der Verpächter in einem vorformulierten Pachtvertrag über landwirtschaftliche Flächen den Pächter dazu verpflichtet, die auf die Pachtfläche zugeteilten Zahlungsansprüche in einen dem flächenbezogenen Betrag entsprechenden Umfang bei der Beendigung des Pachtverhältnisses auf den nachfolgenden Bewirtschafter zu übertragen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass eine solche Klausel weder gegen das Transparenzgebot verstößt noch eine den Pächter entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligende Vertragsbestimmung darstellt.
Wir empfehlen daher den Landwirtschaftsbetrieben, bei Neuabschluss von Pachtverträgen oder bei deren Änderung darauf zu achten, in welchem Umfang solche Klauseln tatsächlich in ihren jeweiligen Pachtvertrag aufgenommen werden. Nur so kann verhindert werden, dass bei Auslaufen des jeweiligen Pachtvertrages keine Zahlungsansprüche an nachfolgende Bewirtschafter übertragen werden müssen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Alexander Wagner
